Spartipps für alle Steuerzahler - Februar 2015
Handwerker:
Zu den Handwerkerarbeiten, die neu zählen, gehören der nachträgliche Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, der Dachausbau im Eigenheim oder der Anbau eines Wintergartens. Auch hier folgt die Finanzverwaltung den Beschlüssen des BFH.
Solche Investitionen können wie Wohnungsrenovierungen, Badsanierungen oder Gartenarbeiten geltend gemacht werden. Auch die Reparatur des Schornsteins gehört dazu, ebenso Kehr und Wartungsarbeiten. Diesmal ausgeschlossen sind dagegen Gutachtertätigkeiten wie das Messen und Überprüfen der Heizung.
Rabatt:
Mieter und Eigentümer rechnen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ab. Außerdem Ausgaben für Reinigungs-, Spül-, Schmiermittel und Streugut. Für Handwerker dürfen sie bis zu 6.000 Euro im Mantelbogen angeben, für Haushaltshilfen bis zu 20.000 Euro im Jahr.
20 Prozent erhalten sie als Steuerermäßigung zurück.